Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 23/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35146
BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 23/13 (https://dejure.org/2013,35146)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2013 - VIII ZR 23/13 (https://dejure.org/2013,35146)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2013 - VIII ZR 23/13 (https://dejure.org/2013,35146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,35146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 54 Abs 1 S 1 EEG vom 25.10.2008
    Stromlieferungsvertrag: Rückforderungsanspruch des Kunden nach Ablauf der Abrechnungsfrist für einen "EEG-Aufschlag"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschlussfrist für Vergütungsansprüche aus einem Stromlieferungsvertrag; Einordnung der Abrechnungsfrist gemäß § 54 Abs. 1 S. 1 EEG als Ausschlussfrist

  • rewis.io

    Stromlieferungsvertrag: Rückforderungsanspruch des Kunden nach Ablauf der Abrechnungsfrist für einen "EEG-Aufschlag"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschlussfrist für Vergütungsansprüche aus einem Stromlieferungsvertrag; Einordnung der Abrechnungsfrist gemäß § 54 Abs. 1 S. 1 EEG als Ausschlussfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.2013 - VIII ZR 295/12

    Stromlieferungsvertrag: EEG-Aufschlag und Abrechnungsfrist für die

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 23/13
    Dies hat der Senat nach Erlass des Berufungsurteils mit Urteil vom 10. Juli 2013 (VIII ZR 295/12, juris Rn. 10 mwN) entschieden.

    Wie der Senat ebenfalls mit dem bereits erwähnten Urteil vom 10. Juli 2013 (VIII ZR 295/12, aaO Rn. 11 ff.) entschieden hat, hat die Überschreitung der in § 54 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 aF bestimmten Abrechnungsfrist keine anspruchsausschließende Wirkung.

  • OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19

    Fälligkeitszinsen gemäß dem EEG ; Nachtragsforderung EEG -Umlage; Pflicht zur

    Zweck sei es - so der BGH weiter -, die Transparenz der Ausweisung von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien zu erhöhen und insbesondere mit der Förderung von erneuerbaren Energien begründete, aber tatsächlich ungerechtfertigte Kostensteigerungen zu verhindern (BGH, Urteil vom 10.07.2013 - VIII ZR 295/12 = NVwZ-RR 2013, 920; Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 23/13 = REE 2014, 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht